Finde Deine Zukunft bei uns:
Lebenshilfe
Weil DU einzigartig bist

Liebe Mitglieder und Interessenten, unser Kooperationspartner, der Verein „Hand in Hand“ bietet an:
am Sonntag, den 01. Februar 2026 findet von 14 bis 17 Uhr unsere 30. Karnevalssitzung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung statt. Einlass ist ab 13 Uhr.
Wir laden Sie herzlich ein, gemeinsam mit uns einen fröhlichen und bunten Nachmittag zu erleben – mit Musik, Tanz und vielen schönen Begegnungen.
Eintritt:
Für Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Begleitpersonen ist der Eintritt wieder kostenfrei.
Alle anderen Gäste sind ebenso herzlich willkommen – wir freuen uns über eine freiwillige Spende, um diese besondere Veranstaltung weiterhin möglich zu machen.
Ihre Karten können Sie noch bis zum 19.12.2025 ganz einfach per E-Mail reservieren unter: dhh@hih-pulheim.info – im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail!
Wir freuen uns sehr auf Ihre Bestellungen und darauf, mit Ihnen gemeinsam zu feiern, zu schunkeln und den Karneval Hand in Hand zu genießen!
Auch bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Die Nachricht dürfen Sie gerne an weitere potenzielle Interessentinnen und Interessenten weiterleiten. Wir hoffen, dass wir alle erreichen konnten, und bitten um Entschuldigung, falls dies aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse oder veränderter Zuständigkeiten nicht gelungen ist.
Sie sind selbstverständlich trotzdem alle von Herzen eingeladen!
Herzliche Grüße
Christiane Jaenichen
Hand in Hand e.V.
Von-Bodelschwingh-Str. 25
50259 Pulheim

Berlin: In einer bundesweiten Befragung haben rund 1.300 Teilnehmende deutlich gemacht, dass sie sich eine respektvollere und passendere Bezeichnung wünschen als „Menschen mit geistiger Behinderung“. Auf dieser Grundlage hat die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vergangenen Monat beschlossen, künftig den Begriff „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ zu verwenden – und bei Bedarf präzisiert „mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“. Die neue Formulierung rückt die Perspektive der Menschen selbst in den Mittelpunkt und stärkt ihre Selbstbestimmung. Wir vom Lebenshilfe-Verlag werden die neue Begrifflichkeit nach einer Übergangszeit ab dem zweiten Halbjahr 2026 verwenden. Alle Hintergründe und Stimmen zur neuen Bezeichnung finden Sie auf unserer Infoseite.
Am 25. November wurde weltweit an den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert – ein Anlass, der verdeutlicht, wie wichtig wirksame Schutzkonzepte für alle Menschen sind, die besonders vulnerabel sind. Gewaltprävention wird besser und nachhaltiger, wenn Menschen aktiv beteiligt werden und Schutzkonzepte gemeinsam entwickelt werden. Genau hier setzt unsere neue Publikation Nur gemeinsam – Gewaltschutz weit(er) gedacht an: Sie zeigt praxisnah, wie Einrichtungen partizipative, alltagstaugliche Schutzkonzepte aufbauen können, die die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Unterstützungsbedarf ernst nehmen. Eine wichtige Ressource gerade jetzt, wo Gewaltschutz mehr Aufmerksamkeit denn je braucht. Bei Buchung eines inForm-Gewaltschutzseminars ist das neue Handbuch als Seminarunterlage enthalten.
Unseren Bestseller Recht auf Teilhabe – den Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf – gibt es ab sofort zum halben Preis.
Wer noch ein sinnvolles Geschenk zu Weihnachten sucht, dem empfehlen wir folgende Titel aus unserem Programm:
– Pictogenda: Der Terminplaner, der ohne Worte auskommt
– Tigerbande: Alltagsgeschichten in einfacher Sprache
– Donald Duck in Leichter Sprache: Ein Comic für alle
Wir wünschen Ihnen eine lichtvolle Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Hürth – Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2025 warnt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen vor den Folgen der aktuellen Reformdebatten im Sozialstaat und der Sanierung kommunaler Haushalte für die Teilhaberechte von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Lebenshilfe NRW sieht mit Sorge, dass geplante Reformen und Einsparmaßnahmen auf Kosten derjenigen gehen könnten, die ohnehin noch immer nicht die notwendigen Leistungen für eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft erhalten.
Reformen dürfen nicht zu Rückschritten führen
Die Diskussionen um die Reform der Eingliederungshilfe, wie sie aktuell von den kommunalen Spitzenverbänden und der Politik geführt werden, bergen aus Sicht der Lebenshilfe NRW erhebliche Risiken für die Teilhaberechte von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Lebenshilfe NRW befürchtet, dass die angestrebten Einsparungen und Strukturveränderungen zulasten der Betroffenen gehen und bestehende Fortschritte bei der Inklusion gefährden.
Ursachen der Kostensteigerungen werden falsch bewertet
Entgegen der öffentlichen Darstellung liegen die Kostensteigerungen im System nicht an den Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Vielmehr bleibt die Versorgung mit den notwendigen Unterstützungsleistungen weiterhin hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück, insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf fehlen Angebote. Die Menschen erhalten nach wie vor nicht die personenzentrierten Leistungen, die sie für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe benötigen.
Ein wesentlicher Faktor ist die angemessene Entlohnung der Beschäftigten in der Eingliederungshilfe, deren Arbeit für eine inklusive Gesellschaft unverzichtbar ist.
Die Lebenshilfe NRW fordert daher eine differenzierte Betrachtung der Ausgaben und eine Prüfung der Verwaltungsstrukturen bei den öffentlichen Trägern, statt Kürzungen bei den Leistungserbringern für Menschen mit Unterstützungsbedarf vorzunehmen.
Landesrahmenvertragsverhandlungen in NRW:
Menschen und ihre Bedürfnisse geraten aus dem Blick
In Nordrhein-Westfalen ziehen sich seit Jahren die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag, der viele wichtige Regelungen für die Eingliederungshilfe festlegen soll, unnötig in die Länge. Die Lebenshilfe NRW kritisiert, dass dabei die Bedürfnisse der Menschen mit Unterstützungsbedarf zunehmend aus dem Fokus geraten. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Eingliederungshilfe dürfen nicht durch finanzpolitische Erwägungen ausgebremst werden.
Lebenshilfe NRW fordert: Teilhaberechte sichern und weiterentwickeln!
Die Lebenshilfe NRW appelliert an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, die Reformen im Sozialstaat und die Sanierung kommunaler Haushalte nicht auf dem Rücken der Menschen mit Unterstützungsbedarf auszutragen. Es braucht jetzt einen klaren politischen Willen, die Teilhaberechte zu sichern und weiterzuentwickeln – und die notwendigen Mittel dafür im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bereitzustellen. Bei keiner Umsetzung von Menschenrechten wird so oft auf die Kosten verwiesen wie bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung!
Liebe Mitglieder,
es ist soweit: Der SEH-WEISEN Kalender 2026 ist erschienen!
Farbenfroh, inspirierend und einzigartig – jedes Motiv erzählt seine eigene Geschichte und lädt dazu ein, die Welt für einen Moment mit neuen Augen zu sehen.
Der Kalender ist in zwei Formaten erhältlich und ab sofort ganz bequem im Shop der Bundesvereinigung der Lebenshilfe bestellbar.
Im Leaflet könnt Ihr auch eine Bestellkarte herunterladen.
Wir freuen uns, wenn Sie mit jedem verkauften Kalender die Arbeit der Lebenshilfe direkt unterstützen.
Und noch ein Hinweis: Für den SEH-WEISEN Kalender 2027 freuen wir uns über Ihre Einsendungen bis zum 15. November an seh-weisen@lebenshilfe.de. Bitte dabei die Zugehörigkeit zur Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. benennen. Alle Informationen zum Mitwirken entnehmen Sie bitte der Webseite zum Kalender.
Herzliche Grüße
Ihr Lebenshilfe-Team

Ja, das ist sehr wichtig:
Das Behindertentestament ist ein besonderes Testament. Mindestens ein Erbe hat eine Behinderung. Durch ein Behindertentestament können Angehörige mit Behinderung nach dem Ableben ihrer Eltern über dem Sozialhilfeniveau versorgt werden. Das Familienvermögen bleibt andererseits erhalten und fällt nicht an den Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträger. Das gilt auch, wenn ein größeres Vermögen vererbt werden soll.
Sinn und Zweck des Behindertentestaments ist es also, dem Kind zwar Vermögen zukommen zu lassen, gleichzeitig aber den Zugriff des Sozial- bzw. Eingliederungshilfeträgers auf das Geerbte zu verhindern.
Sie können die Broschüre über uns erwerben: schreiben Sie eine kurze Mail mit dem Titel „Behindertentestament“ an vorstand@lebenshife-rek.de.
Weiterführende Informationen findest Du auf der Seite der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
Aktuelle Broschüre zum Thema:
Das Behindertentestament – Lebenshilfe Verlag | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
