Kunstausstellung bei Porta in Bergheim – VERLÄNGERT!
Kunstausstellung noch bis Anfang Janaur verlängert
Bergheim 13.11.2024:
In Kooperation mit der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. präsentiert das Porta Möbelzentrum in Bergheim seit dem 08.11.24 Kunstwerke in ihrem Musterring-Studio in der ersten Etage. Es sind u.a. Werke namhafter regionaler Künstler/-innen wie Doris Kuhnke aus Bedburg, Frau Engelhardt-Breuer aus Bergheim, Herr Wagner aus Elsdorf, Frau R. Zingraf aus Kerpen, Herr Kruchinski aus Köln im hochwertigen Mobiliar in Szene gesetzt.
Die Kunstwerke sind vor Ort käuflich zu erwerben. Der Erlös wird vollständig für den Familienunterstützenden Dienst der Lebenshilfe im Rhein-Erft e. V. verwendet. Angebote zur Entlastung von Familien werden davon finanziert. Denn Familien mit Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen mit Beeinträchtigung benötigen Entlastung. Diese Familien sind oft rund um die Uhr mit der Versorgung Ihrer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen beschäftigt. Ein stunden-, tage- oder wochenweises Freizeit- oder Ferienangebot ist notwendig und ermöglicht die soziale Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung.
Heute trafen sich die Vertreterinnen der Lebenshilfe im Rhein- Erft -Kreis e. V., Gabi und Horst Baxpehler, Carina Eßer und Stefanie Zingsheim mit Doris Kuhnke für die Künstlerinnen und Frau Schubert von Porta. Gemeinsam konnte sie sich von den Kunstwerken in wunderbarer Umgebung und liebevoller Präsentation überzeugen. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten bis mindestens 23.11.2024 für alle Besucher frei zugänglich. Weitere Informationen finden sie auf der Website der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e. V. unter www.lebenshilfe-rek.de.
5. Dezember 2025 – Tag des Ehrenamtes: Ehrenamt als Schlüssel zur Teilhabe
Hürth – Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamtes am 5. Dezember würdigt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. die unverzichtbare Rolle der Ehrenamtlichen in den Lebenshilfe-Räten und hebt die bedeutende Arbeit von Eltern und Angehörige hervor. Diese engagierten Personen tragen maßgeblich dazu bei, die Selbstbestimmung und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Die Lebenshilfe-Räte in NRW sind ein zentrales Element der Selbstvertretung und Mitbestimmung. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderung, aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und ihre Anliegen direkt zu artikulieren. „Ehrenamtliches Engagement in den Lebenshilfe-Räten ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Arbeit“, betont Axel Bormer, Projektkoordinator zur Stärkung der Lebenshilfe-Räte bei der Lebenshilfe NRW. „Mit den im Frühjahr erstmals gewählten vier Regionalsprecher:innen in NRW wurde die Vernetzung der Lebenshilfe-Räte mit dem Lebenshilfe-Rat des Landesverbandes nochmals gestärkt. Gleichzeitig wollen diese vier Selbstvertreter:innen, die regionalen Lebenshilfen Räte vernetzen.“
Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen sind essenzielle Partner in der Arbeit der Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Durch ihr unermüdliches Engagement tragen sie maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität ihrer Angehörigen bei. Sie leisten individuelle Unterstützung, die auf die speziellen Bedürfnisse und Fähigkeiten ihrer Familienmitglieder abgestimmt ist. Als Fürsprecher setzen sie sich aktiv für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen ein und fordern deren gesellschaftliche Inklusion. Ihr Engagement und ihr unermüdlicher Kampf gegen die Bürokratie für die Rechte ihrer (erwachsenen) Kinder wird gesellschaftlich nach wie vor viel zu wenig gewürdigt.
Darüber hinaus schaffen sie wertvolle Netzwerke, die den Austausch von Informationen und Erfahrungen ermöglichen, und leisten Bildungs- und Aufklärungsarbeit, um Vorurteile abzubauen und das Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen. „Die Lebenshilfe NRW schätzt die enge Zusammenarbeit mit diesen engagierten Menschen, die durch ihre persönlichen Erfahrungen und ihren Einsatz einen unschätzbaren Beitrag für die Arbeit der Lebenshilfe und eine inklusive Gesellschaft leisten“, betont Landesvorsitzender Prof. Dr. Gerd Ascheid.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des ehrenamtlichen Engagements ist die Vernetzung mit lokalen Strukturen. Die Lebenshilfe NRW setzt sich dafür ein, dass Ehrenamtliche in bestehenden Netzwerken zunehmend eingebunden werden, um ihr Engagement inklusiver, wirkungsvoller und nachhaltiger zu machen. „Die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen und Institutionen ist entscheidend, um Synergien zu schaffen und die Ressourcen optimal zu nutzen“, erklärt Landesgeschäftsführerin Bärbel Brüning. „Nur durch eine starke Vernetzung können wir die Herausforderungen im Bereich der Inklusion und Teilhabe erfolgreich meistern.“
Die Lebenshilfe NRW ruft an diesem Tag dazu auf, das Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen und zu unterstützen. „Wir laden alle ein, sich aktiv einzubringen und Teil unserer Gemeinschaft zu werden. Gemeinsam können wir viel bewegen und eine inklusive Gesellschaft gestalten“, so Landesvorsitzender Ascheid.
Mehr zur Arbeit des Lebenshilfe-Rats NRW und dem Projekt „Wir vertreten uns selbst – Stärkung der Lebenshilfe-Räte NRW“ finden Sie auf der Webseite der Lebenshilfe NRW. Umfassende Informationen zur Geschwisterarbeit finden Sie außerdem bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Wollen Sie direkten Kontakt zur Lebenshilfe in ihrer Region schreiben sie an landesverband@lebenshilfe-nrw.de oder rufen sie an unter Telefon 02233 932450.
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Pressekontakt:
Philipp Peters | Pressesprecher
Telefon: 02233 93245-636
Mobil: 0151 43151747
E-Mail: peters.philipp@lebenshilfe-nrw.de
3. Dezember 2024 – Tag der Menschen mit Behinderung
Lebenshilfe NRW: Neue Regierung muss Inklusionslücken endlich schließen
Hürth – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024 kritisiert die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., dass durch das vorzeitige Ende der Bundesregierung bedeutende Gesetzesvorhaben mit großer Relevanz für die Belange der Menschen mit Behinderung nicht umgesetzt wurden. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland dar.
Ein zentrales Anliegen der Menschen mit Behinderung ist ein zweites Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, das unter anderem eine Erhöhung des Werkstattlohns für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Regelungen zum Gewaltschutz und zu den EU-Rentenansprüchen im Bundesversicherungsamt (BfA) hätte umfassen sollen. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Studie empfiehlt sogar, die Bezahlung von Werkstattbeschäftigten zu verbessern und das gesamte System transparenter zu gestalten. Doch die Reform wurde von der Ampel-Koalition trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag nicht angestoßen.
Ebenso bleibt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus. Diese hätte verbindliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Mobilität, Wohnen, Gesundheit und im digitalen Bereich, auch für private Anbieter, enthalten können, da freiwillige Maßnahmen bisher nicht zu den notwendigen Veränderungen geführt haben. Die Reform hätte entscheidende Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der vor 15 Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen können.
Besonders bedauerlich ist, dass es nach wie vor keine Entscheidung zum Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) gibt. Der Gesetzentwurf war dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nahe, welche die Lebenshilfe schon lange fordert3, doch die Chancen auf ein inklusives SGB VIII wurden nicht genutzt. Der Verschiebebahnhof für Kinder mit drohender Behinderung im Grenzbereich zur seelischen Behinderung bleibt bestehen, ebenso wie die unzureichende Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Es fehlt an einer Regelung für eine einheitliche Gerichtsbarkeit für alle Leistungen des SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit.Die Neuregelung sollte alle Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen einbeziehen, insbesondere ambulante Leistungen gemäß § 78a SGB VIII. Dies erfordert, dass die öffentliche Jugendhilfe Vereinbarungen für ambulante Leistungen abschließt und die Schiedsstellenfähigkeit erhält. Der Rechtsanspruch auf eine Leistungsvereinbarung muss im SGB VIII verankert werden, unabhängig von der Art der Leistung. Zudem sollten die Definitionen von Behinderung im SGB VIII und SGB IX übereinstimmen, ohne das Merkmal der Wesentlichkeit. Die Hilfeplanung im SGB VIII muss sinnvoll mit der Bedarfsermittlung im SGB IX verknüpft werden.
Positiv ist hingegen, dass das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung nicht verabschiedet wurde, da es dramatische negative Auswirkungen gehabt hätte. Der Entwurf hätte zu sinkenden Einnahmen der Betreuungsvereine und Betreuer:innen geführt und das Ziel einer existenzsichernden Finanzierung verfehlt. Angesichts der Preissteigerungen seit der letzten Anhebung der Vergütungssätze im Jahr 2019 und der Tariferhöhungen ist es unverständlich, warum die Vergütung für berufliche Betreuer reduziert werden sollte. Eine solche Reduzierung hätte die Attraktivität des Berufs weiter geschmälert. Hier muss die neue Bundesregierung eine andere Richtung einschlagen.
Die im Entwurf angestrebte durchschnittliche Erhöhung der Vergütung um 12,7 % wird bei weitem nicht erreicht und lässt sich schon jetzt beim Vergleich der bisherigen Fallgruppen mit dem neuen System widerlegen. Die Vergütungssätze müssen vielmehr deutlich erhöht werden, um den Preissteigerungen gerecht zu werden, insbesondere angesichts der gestiegenen Anforderungen an berufliche Betreuer seit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023.
Für viele Betreuungsvereine stellen die vorgeschlagenen Vergütungsregelungen eine akute Existenzbedrohung dar. Da sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen, würde jede Tariferhöhung ihre wirtschaftliche Situation weiter verschärfen. Dies könnte zur Schließung von Vereinen und zur Aufgabe der Tätigkeit durch rechtliche Betreuer:innen führen, was die Betreuungsbehörden zusätzlich belasten würde. Besonders aufwendige Betreuungen werden nicht mehr zusätzlich vergütet, was Fehlanreize schafft, rechtlich betreute Personen in stationären Einrichtungen unterzubringen und nur vermögende Personen zu betreuen.
Die Lebenshilfe NRW fordert die neue Bundesregierung auf, diese drängenden Themen zügig anzugehen und die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu stärken und nicht weiter zu verschleppen.
Forderung an die NRW-Landesregierung
Auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen sorgt die stockende Umsetzung des 2016 im Bundestag beschlossenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für großen Unmut bei Menschen mit Behinderung, Familien und Trägern der Eingliederungshilfe. Die Personenzentrierung und verbesserte Teilhabe drohen nach jahrelangem detailverliebtem Verhandeln nun auf eine pragmatische Lösung zuzusteuern. Während wir den Pragmatismus grundsätzlich befürworten, sind wir besorgt, dass dadurch von einer echten Umsetzung im Sinne des Gesetzes nicht viel übrig bleibt.
Wir appellieren an die NRW-Landesregierung, beim Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung, das von den Ländern finanziert wird, dieses nicht weiter aus Kostengründen zu blockieren und mit einer neuen Bundesregierung zügig im Sinne der Menschen mit Behinderung einzuwirken. Wir fordern, dass die Landesregierung anerkennt, dass die Sicherstellung der rechtlichen Betreuung für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine staatliche Pflichtaufgabe ist, die angemessen finanziell ausgestattet werden muss.
Weiterführende Informationen
- Lebenshilfe: Auf dem Weg zu inklusiver Arbeit und gerechter Entlohnung für Menschen mit geistiger Behinderung Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V..
- LAG Werkstatträte NRW: Stellungnahme zum Ende der Ampel-Regierung und dem befürchteten Ende des von uns erhofften 2. Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts.
- LAG Werkstatträte NRW: Positions-Papier Arm trotz Arbeit.
- LAG Werkstatträte NRW: Eine Ergänzung zum Positionspapier Arm trotz Arbeit.
- Werkstatträte Deutschland: Stellungnahme: Was bedeutet das Ende der Ampel-Regierung für die 300.000 Werkstatt-Beschäftigten?.
- BMAS: Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Abschlussbericht.
- Lebenshilfe: Die Kinder- und Jugendhilfe muss endlich inklusiv werden!.
Lebenshilfe: Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe.
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Auf zum Hubertusmarkt in Bergheim – Vielen Dank!
Am Montag, 28. Oktober durfte eine Gruppe von 12 Personen, davon acht Bewohner der Wohnstätte der Lebenshilfe in Elsdorf, den Hubertusmarkt erobern. Auf Einladung der Schausteller des Bergheimer Hubertusmarkts wurden das Riesenrad – Liberty Wheel, der Autoscooter, Anubis, die Crazy Mouse und die Wurmbahn ausgiebig ausprobiert. Ein riesiger Spaß für alle Teilnehmer. Ein leckeres Stück Kuchen zum Kaffee und gemütliches Beisammensein rundeten die tolle Einladung ab! Nach den vielen wilden Fahrten wurde anschließend noch in aller Ruhe die eine oder andere Ente gefangen und Süßes genascht. Den Schaustellern sagen wir unseren herzlichen Dank!
Mit über 600 Jahren Tradition, Nervenkitzel, Kulinarisches und Spaß für die ganze Familie ist die größte Kirmes im Rhein-Erft-Kreis immer einen Besuch wert!
Entlastungstage
Angebot von Entlastungstage für Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigung und deren Geschwister
Unser Familienunterstützenden Dienstes bietet am 23.10.2024 von 09-14:00 Uhr ein Freizeitangebot an. Dieses wird auf dem Gelände der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V., Desdorferstraße 10, 50189 Elsdorf stattfinden. An diesem Tag werden unterschiedliche Angebote den Herbst einläuten.
Am 22.11.2024 laden wir zu einem Adventsnachmittag mit unseren Bewohnern auf dem Gelände der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. von 14-18 Uhr ein.
Bei uns sind alle Kinder ab 6 Jahren willkommen. Wir werden ein buntes Freizeitprogramm aus Kreativ- und Bewegungsangeboten anbieten. Für eine Verpflegung ist an diesen Tagen gesorgt.
Dafür können Sie Ihre Kinder ab dem 20.10.2024 unter fud@lebenshilfe-rek.de anmelden. Bitte geben Sie dabei den Namen und das Alter Ihres Kindes an, ob Ihr Kind eine 1:1 Betreuung benötigt und wie wir Sie erreichen (Telefonnummer!) können.
Die Plätze sind begrenzt und wir versuchen diese gerecht aufzuteilen.
Mit Unterstützung von Spenden können wir Ihnen diese Tage zur Entlastung anbieten. Dennoch würde ein Unkostenbeitrag von 20€/Kind/Tag anfallen. Diesen Betrag können Sie nach der Anmeldebestätigung durch uns (durch Anruf/Mail) dann bis jeweils eine Woche vorm Datum überweisen.
Wir freuen uns auf einen großartigen Tag mit Ihren Kindern!
Neue Stellenangebote
Finden Sie Ihre Zukunft bei uns:
Lebenshilfe
Weil DU einzigartig bist
In unserer Wohnstätte:
Für unser Betreutes Wohnen:
-
Derzeit keine freie Stelle
Einsatz im FuD:
Für unsere Kitas:
-
päd. Fach- oder Ergänzungskraft für unsere u3-Gruppe in Brühl
-
päd. Fach- oder Ergänzungskraft für die Kita Hürther Ströpp
Interesse an einem Praktikum, einer Ausbildung oder einem Dualen Studium bei uns? Dann einfach eine Bewerbung an: bewerbung@lebenshilfe-rek.de
Black Week: Gegen den Ausverkauf der sozialen Landschaft in NRW!
Die Unsicherheit über die Zukunft sozialer Dienstleistungen in NRW ist so groß wie nie. Die Rahmenbedingungen waren schon in der Vergangenheit selten auskömmlich, nun sind sie endgültig untragbar. Mangelverwaltung, Fachkräftemangel, Finanzierungslücken, Versorgungslücken und zu viel Bürokratie sind Alltag in den sozialen Einrichtungen in NRW. Wir sehen schwarz, wenn sich nicht endlich etwas ändert!
Wir fordern daher eine schlanke und effiziente Bürokratie für die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Arbeitsbedingungen, die es uns ermöglichen, mit guten Kräften unsere Angebote zu sichern, einen Erhalt der sozialen Angebote der Freien Wohlfahrtspflege in NRW und auskömmliche Finanzierung für die soziale Infrastruktur in unserem Land.
Vom 10.-14. Juni ruft die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen zur „Black Week“ auf!
Wir wollen in dieser gemeinsamen Aktionswoche mit allen Trägern und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege auf diese Missstände hinweisen und Druck auf Entscheidungsträger ausüben, damit die Bedingungen unserer Arbeit endlich nachhaltig verbessert werden.
Wir fordern eine gesicherte, langfristige Finanzierung unserer Angebote und Dienstleistungen, einen Erhalt der sozialen Angebote der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, Arbeitsbedingungen, damit wir mit guten Kräften die Daseinsvorsorge sichern können und eine schlanke und effiziente Bürokratie für die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in NRW!
Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zu den Missständen in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit NRW haben wir Ihnen hier zusammengetragen.
- Factsheet Bürokratisierung
- Factsheet Fachkräfte
- Factsheet Finanzierung
- Factsheet Versorgungssicherheit
Solidarität mit der Lebenshilfe Mönchengladbach – Nie wieder ist jetzt!
Erklärung der Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie weiterer Organisationen der Zivil- und Stadtgesellschaft und der Stadt Mönchengladbach zum Angriff auf die Lebenshilfe
Solidarität mit der Lebenshilfe Mönchengladbach – Nie wieder ist jetzt!
Mit Entsetzen und Bestürzung haben wir die Nachricht aufgenommen, dass die Lebenshilfe Mönchengladbach angegriffen wurde. In der Nacht auf Montag, den 27. Mai 2024, haben mutmaßlich Rechtsextreme mit einem Ziegelstein die Geschäftsstelle und ein Wohnhaus der Lebenshilfe Mönchengladbach beschädigt. Auf dem Stein stand, „Euthanasie ist die Lösung.“ Euthanasie war die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderungen während der Nazi-Zeit.
Die Lebenshilfe Mönchengladbach ist eine Selbsthilfevereinigung, die sich seit 1966 für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt. Sie ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dass eine Organisation der Behindertenhilfe angegriffen wird, erinnert uns an das dunkelste Kapitel unserer Geschichte.
Angriffe wie der auf die Lebenshilfe bedrohen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern richten sich gegen uns alle und unsere demokratischen Werte. Seit Jahren erleben wir mit großer Sorge, dass die Grenzen des Sagbaren immer weiter verschoben werden. Den Worten folgen Taten – Gewalttaten gegen politische Gegner*innen und alle Menschen, denen die Rechtsextremen die Gleichwertigkeit absprechen. Der Angriff verdeutlicht, dass es notwendig ist, dass wir zusammenstehen und uns gemeinsam dem erstarkenden Faschismus entgegenstellen.
Wir erklären unsere Solidarität mit der Lebenshilfe Mönchengladbach, ihren Beschäftigten, den Bewohner*innen, den Klient*innen und deren Familien. Wir wollen, dass sich alle Menschen in unserer Stadt sicher und akzeptiert fühlen. Alles, was in unseren Möglichkeiten steht, wollen wir dazu beitragen.
Mönchengladbach ist eine offene, vielfältige und tolerante Stadt. Gegenseitiger Respekt und Mitmenschlichkeit sind Grundlagen unseres Zusammenlebens. Faschistische Parolen und Gewalt haben in unserer Stadt keinen Platz.
Mönchengladbach, 03.06.2024
Ebenso möchten wir auf die Resolution des Inklusionsbeirates NRW zum menschenverachtenden Angriff auf die Mönchengladbacher Lebenshilfe aufmerksam machen , die durch die Staatskanzlei NRW versendet wurde.
NRW bleib sozial! – Deine Stimme für ein soziales NRW.
NRW bleib sozial!
Deine Stimme für ein soziales NRW.
Unterfinanzierung, Fachkräftemangel, überbordende Bürokratie, Versorgungslücken und vieles mehr – wir müssen weiter lautstark auf die unerträglichen Missstände im sozialen Bereich aufmerksam machen!
Nach wie vor gilt: Weite Teile der sozialen Infrastruktur in NRW stehen mit dem Rücken zur Wand, die Lage in den Einrichtungen und Diensten quer über alle Handlungsfelder ist weiterhin dramatisch. Politik muss jetzt handeln, sonst drohen durch den Wegfall zahlreicher sozialer Angebote große gesellschaftliche und politische Nöte.
Unsere Forderungen für ein soziales Nordrhein-Westfalen.
Wir fordern:
- … eine auskömmliche Finanzierung für die soziale Infrastruktur in unserem Land.
- … Arbeitsbedingungen, die es uns ermöglichen, mit guten Kräften unsere Angebote zu sichern.
- … eine schlanke und effiziente Bürokratie für die Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.
- … einen Erhalt der sozialen Angebote der Freien Wohlfahrtspflege in NRW.
Du unterstützt diese Forderungen?
Dann beteilige dich online über diesen Link:
https://www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de/nrw-bleib-sozial-unterstuetzung
Wir wollen damit ein öffentliches Zeichen setzen und der Landesregierung deutlich machen:
Zahlreiche Menschen fordern von der Politik deutliche Verbesserungen für die soziale Infrastruktur in NRW!
Die Politik muss endlich handeln, damit sich die Rahmenbedingungen für die sozialen Einrichtungen in unserem Land verbessern!
Entlastungstage
Angebot von Entlastungstage für Kinder/Jugendliche mit Beeinträchtigung und deren Geschwister
Unser Familienunterstützender Dienstes beabsichtigen am 10.05.2024 von 10-14:00 Uhr ein Freizeitangebot auf dem Gelände der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. in Elsdorf und am 14.06.24 von 12:30-16:00 Uhr an der Schule zum Römerturm/Thorr zu Ihrer Entlastung anzubieten.
Bei uns sind alle Kinder ab 5 Jahren willkommen und wir werden für ein buntes Freizeitprogramm aus Kreativ- und Bewegungsangeboten sorgen. Dafür können Sie Ihre Kinder ab dem 30.04.24 unter fud@lebenshilfe-rek.de anmelden.
Bitte geben Sie dabei den Namen und das Alter Ihres Kindes an, ob Ihr Kind eine 1:1 Betreuung benötigt und wie wir Sie erreichen (Telefonnummer!) können. Die Plätze sind begrenzt und wir versuchen diese gerecht aufzuteilen. Mit Unterstützung von Spenden können wir diese Tage umsetzen und es sind weitere Tage nach den Sommerferien geplant, die wir Ihnen so bald als möglich mitteilen, oder Sie diese auf unserer Website www.lebenshilfe-rek.de einsehen können.
Trotzdem würde ein Unkostenbeitrag von 20€/Kind anfallen. Diesen Betrag können Sie nach der Anmeldebestätigung durch uns (durch Anruf/Mail) dann an die unten angeben IBAN bis jeweils eine Woche vorm Datum überweisen. Wir freuen uns auf einen großartigen Tag mit Ihren Kindern!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch (0175 / 1659 473) an unseren FuD.