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Aktuelles

  • 1. März, 2026 Teilhabe ist Menschenrecht, Lebenshilfe mit bundesweiter Kampagne gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe

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    Hürth, 23. Februar 2026. Die Kommunen klagen immer lauter über leere Kassen – und fast täglich kommen neue, unzumutbare Sparvorschläge. Seit sogar Kanzler Merz die Kosten der Eingliederungshilfe kritisiert hat, wächst die Angst bei Menschen mit Behinderung und ihren Familien. Sie befürchten, dass wichtige Leistungen der Eingliederungshilfe schon bald gekürzt werden könnten. Die Lebenshilfe startet deshalb heute ihre bundesweite Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“. Damit will die Lebenshilfe der Öffentlichkeit zeigen, wie wichtig die Eingliederungshilfe für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Unterstützungsbedarf ist.

    Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Bereits im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Daher sagen wir: Finger weg von der Eingliederungshilfe! Sie ist die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und darf nicht angetastet werden. Wer denkt, Menschen mit Unterstützungsbedarf machen sich ein schönes Leben auf Kosten des Staates, irrt gewaltig. Eingliederungshilfe ist kein Luxus! Die Kostensteigerungen sind vielmehr auf die hohen Inflationsraten vergangener Jahre sowie die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Außerdem nehmen die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe zu. Das ist eine Folge des medizinischen Fortschritts, der die Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderung erhöht.“

    Philipp Peters, Sprecher der Lebenshilfe NRW, sagt: „In Nordrhein-Westfalen erleben Menschen mit Unterstützungsbedarf seit geraumer Zeit die Debatte über steigende Kosten hautnah. Diese Debatte beeinflusst auch die Landesrahmenverhandlungen, was Ängste und Unsicherheit bei den Betroffenen und fehlende Planungs- und Finanzierungssicherheit bei den Leistungserbringern auslöst. Auch bei Tarifverhandlungen wird immer wieder betont, dass die Kommunen leere Kassen haben. Wir sehen mit großer Sorge, dass die Rechte von Menschen nur noch unter Kostenfragen betrachtet werden.

    Stattdessen muss dafür Sorge getragen werden, dass Recht und Gesetze endlich umgesetzt werden.
    Einsparpotenzial sieht die Lebenshilfe allenfalls im Abbau von Bürokratie. Beispielsweise indem die Überprüfungsintervalle für den Bedarf an Eingliederungshilfe verlängert werden und die Leistungsdokumentation vereinfacht wird.

    Morgen wird das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstmals auch die Verbände an dem seit September 2025 laufenden Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen beteiligen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wird sich auch dort aktiv gegen Leistungskürzungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung beeinträchtigen würden, zu Wort melden.

    Die Lebenshilfe ruft dazu auf, die Inhalte ihrer Kampagne #TeilhabeIstMenschenrecht in den Sozialen Medien zu teilen. Auf www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht gibt es weitere Informationen (auch in Leichter Sprache) und vielfältiges Kampagnen-Material.

  • 31. Januar, 2026 Lebenshilfe warnt vor Einschnitten bei der Eingliederungshilfe nach Bericht der Sozialstaatskommission

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    Nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung!

    Ergänzendes Zitat vom Landesvorsitzenden NRW Prof. Dr. Gerd Ascheid

    Hürth, 30. Januar 2026: Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.

    Hierzu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.:
    „Der Sozialstaat darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung reformiert werden. Nicht die Gehälter des Betreuungspersonals, sondern Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sind aus unserer Sicht entscheidend für Kostenbegrenzungen. Denn gerade immer umfangreichere Verwaltungsverfahren machen die Eingliederungshilfe teurer, ohne dass etwas bei Menschen mit Unterstützungsbedarf ankommt. Zum Beispiel müssen trotz gleichbleibender Bedarfe jährlich neue Anträge gestellt werden, deren Umsetzung dazu noch kleinteilig kontrolliert wird.“

    Ergänzend sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin Lebenshilfe NRW:
    „Die neuerlichen Ausgrenzungsversuche sind ernsthaft besorgniserregend. Menschen mit Beeinträchtigungen haben dieselben Rechte wie alle anderen auch. Teilhabe an Bildung, Kultur, angemessenes Wohnen, einfach am gesellschaftlichen Leben wie alle anderen auch, das ist machbar und bezahlbar. Dass Menschen mit Beeinträchtigungen für manches Assistenz brauchen, gibt niemandem das Recht, sie auszugrenzen. Menschen sind kein Sparmodell! Die Träger brauchen auskömmliche Finanzierung, die Menschen Assistenz. Das einzige, an dem sich sparen lässt sind Bürokratie und Verwaltungskosten. Teilhabe ist Menschenrecht.“

    Die Lebenshilfe fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Grundsatz „Keine Kürzung in der Eingliederungshilfe“ zu bleiben und nicht durch die Hintertür, die individuelle Teilhabe, zum Beispiel durch Pauschalen oder Poolen, zu begrenzen.

  • 8. Januar, 2026 Offener Brief zur KiBiz-Novellierung: Dringender Handlungsbedarf aus Sicht der freien Träger

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    Elsdorf/Rhein-Erft-Kreis: Die Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. hat sich mit einem offenen Brief an die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen gewandt. Anlass ist die aktuell laufende Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

    Als freier Träger von Kindertageseinrichtungen begrüßen wir ausdrücklich, dass das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Kommunen und Wohlfahrtsverbänden an einer Weiterentwicklung des KiBiz arbeitet. Der Reformprozess ist notwendig und wichtig. Aus unserer praktischen Erfahrung heraus sehen wir jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Kindertagesbetreuung langfristig zu stabilisieren und die Qualität frühkindlicher Bildung verlässlich zu sichern.

    In unserem offenen Brief machen wir deutlich, dass die bislang vorgesehenen Änderungen aus unserer Sicht nicht ausreichen. Insbesondere die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung, fehlende Planungssicherheit für Träger, der zunehmende bürokratische Aufwand sowie ungelöste Fragen bei Personalgewinnung, Inklusion und Investitionen stellen die Einrichtungen weiterhin vor große Herausforderungen.

    Parallel zu diesem offenen Brief beteiligen wir uns aktiv an der Lobbyarbeit rund um die KiBiz-Reform. Unser Ziel ist es, uns frühzeitig und konstruktiv in die Gestaltungsprozesse einzubringen und positiv auf die zukünftigen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung Einfluss zu nehmen – für unsere Mitgliedsorganisationen ebenso wie für alle Kita-Träger unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände.

    In diesem Zusammenhang unterstützen wir ausdrücklich eine aktuell laufende Petition zum Erhalt eingruppiger Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Konkret sind in Mönchengladbach derzeit drei Elterninitiativen – Eltern-Kind-Gruppe Schabernack e.V., Kindertagesstätte Butterblume e.V. und KITA Stadtwaldräuber e.V. – durch die geplanten Regelungen der KiBiz-Reform von einer möglichen Schließung bedroht. Alle drei Einrichtungen stehen unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW e.V. und leisten seit vielen Jahren wertvolle pädagogische Arbeit. Sie sind ein wichtiger Bestandteil einer vielfältigen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Kita-Landschaft.

    Die Petition macht auf die prekäre Situation eingruppiger Kitas aufmerksam und setzt sich für ihren Fortbestand ein. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich – auch stellvertretend für viele weitere kleine Einrichtungen im Land, die durch strukturelle Benachteiligungen im aktuellen Finanzierungssystem zunehmend unter Druck geraten.

    Wir rufen daher alle Interessierten herzlich dazu auf, sich an der Petition zu beteiligen und diese weiterzuverbreiten. Jede Unterschrift trägt dazu bei, den politischen Entscheidungsträgern die Bedeutung eingruppiger Kitas und einer fairen, praxistauglichen KiBiz-Reform deutlich zu machen.

    👉 Zur Petition: https://www.change.org/p/kleinen-kitas-droht-das-aus

    👉 Den vollständigen offenen Brief zur KiBiz-Novellierung finden Sie hier.

  • 7. Januar, 2026 Unsere Stellenangebote für DICH

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  • 7. Dezember, 2025 Geistige Behinderung war gestern – Menschen mit Unterstützungsbedarf ist heute!

    https://www.lebenshilfe-rek.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo-Lebenshilfe.png

    Berlin: In einer bundesweiten Befragung haben rund 1.300 Teilnehmende deutlich gemacht, dass sie sich eine respektvollere und passendere Bezeichnung wünschen als „Menschen mit geistiger Behinderung“. Auf dieser Grundlage hat die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vergangenen Monat beschlossen, künftig den Begriff „Menschen mit Unterstützungsbedarf“ zu verwenden – und bei Bedarf präzisiert „mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“. Die neue Formulierung rückt die Perspektive der Menschen selbst in den Mittelpunkt und stärkt ihre Selbstbestimmung. Wir vom Lebenshilfe-Verlag werden die neue Begrifflichkeit nach einer Übergangszeit ab dem zweiten Halbjahr 2026 verwenden. Alle Hintergründe und Stimmen zur neuen Bezeichnung finden Sie auf unserer Infoseite.

    Am 25. November wurde weltweit an den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erinnert – ein Anlass, der verdeutlicht, wie wichtig wirksame Schutzkonzepte für alle Menschen sind, die besonders vulnerabel sind. Gewaltprävention wird besser und nachhaltiger, wenn Menschen aktiv beteiligt werden und Schutzkonzepte gemeinsam entwickelt werden. Genau hier setzt unsere neue Publikation Nur gemeinsam – Gewaltschutz weit(er) gedacht an: Sie zeigt praxisnah, wie Einrichtungen partizipative, alltagstaugliche Schutzkonzepte aufbauen können, die die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit Unterstützungsbedarf ernst nehmen. Eine wichtige Ressource gerade jetzt, wo Gewaltschutz mehr Aufmerksamkeit denn je braucht. Bei Buchung eines  inForm-Gewaltschutzseminars ist das neue Handbuch als Seminarunterlage enthalten.

    Unseren Bestseller Recht auf Teilhabe – den Wegweiser zu allen wichtigen sozialen Leistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf – gibt es ab sofort zum halben Preis.

    Wer noch ein sinnvolles Geschenk zu Weihnachten sucht, dem empfehlen wir folgende Titel aus unserem Programm:
    Pictogenda: Der Terminplaner, der ohne Worte auskommt
    Tigerbande: Alltagsgeschichten in einfacher Sprache
    Donald Duck in Leichter Sprache: Ein Comic für alle

    Wir wünschen Ihnen eine lichtvolle Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

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