Antrag zur Teilnahme an der Europawahl nur noch bis Freitag 10. Mai möglich
Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werde, können noch bis spätestens Freitag 10. Mai 2019 die Teilnahme an der Europawahl beantragen. Informationsmaterial zur Europawahl 2019 in Leichter Sprache bietet der Bundewahlleiter an.
Hürth. „Menschen die unter vollständiger Betreuung stehen und an der Europawahl 2019 teilnahmen möchten, müssen bis spätestens Freitag, 10. Mai 2019 dies beim zuständigen kommunalen Wahlamt beantragen“, teilte Regierungsrat Lutz Geuer aus dem Büro des Landeswalleiters Nordrhein-Westfalen auf Anfrage der Lebenshilfe NRW mit. Die kommunalen Wahlämter sind informiert und auf diese Anliegen der bislang vom Wahlrecht ausgeschlossenen Menschen mit Behinderung und ihrer Betreuer vorbereitet. Sie geben auch Auskunft bei Fragen.
Informationsmaterial in Leichter Sprache bietet der Bundeswahlleiter auf seiner Webseite (https://www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache/europawahl.html) an. Von dort gelangt man auch zum Online-Dossier (zum Lesen und Hören) der Bundeszentrale für Politische Bildung. Auf der Webseite der Bundesvereinigung Lebenshilfe (https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/) finden Menschen mit Behinderung ebenso Informationen zur Wahl. Einen Muster-Stimmzettel für die in Nordrhein-Westfalen zur Wahl stehenden Parteien kann auf der Webseite des Landeswahlleiters (https://www.im.nrw/europawahl-2019) abgerufen werden.
Erstmals können in diesem Jahr in Deutschland mehr als 80.000 Menschen, die in allen Belangen betreut werden oder sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befinden, bei einer Europawahl ihre Stimme abgeben. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht am 15. April 2019 nach einem Eilantrag von FDP, Grünen und Linke entschieden. Zuvor hatte das Gericht bereits im Februar 2019 geurteilt, dass Wahlrechtsausschlüsse für diese Personengruppen verfassungswidrig sind. Damit war das Gericht den Argumenten von acht Beschwerdeführer, die unter anderem von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) unterstützt wurden, gefolgt. Daraufhin hatten Union und SPD noch im März ein Inklusives Wahlrecht beschlossen, dass aber erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten wird. Daher kam es zum gemeinsamen Eilantrag. In Nordrhein-Westfalen wurde der Wahlrechtsausschluss bei Landtags- und Kommunalwahlen bereits 2016 durch den Landtag abgeschafft.
Europawahl: Lebenshilfe begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
„Wir sind sehr froh darüber, dass die mehr als 85.000 Menschen mit Behinderung, die bisher von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen waren, jetzt doch bei den Europawahlen im Mai ihre Stimme abgeben dürfen“. Das sagt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsabgeordnete, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die bisher ausgeschlossenen Menschen mit Behinderungen müssen bis zum 3. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in Wählerregister gestellt haben.Weiter.
Bildquelle: „Lebenshilfe/David Maurer“