Stiftung Anerkennung und Hilfe
Seit dem 1. Januar 2017 hat die Stiftung Anerkennung und Hilfe, ihre Arbeit aufgenommen. Mit ihr werden Menschen entschädigt, die zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland, beziehungsweise vom 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 in der DDR, in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Wir bitten Sie darum, dass Betreuungsvereine, MitarbeiterInnen im Sozialdienst der WfbM, Betreuungsdienst in Wohneinrichtungen die bei ihnen davon betroffenen Menschen mit Behinderung motivieren, ein Beratungsgespräch beim LVR oder LWL (entscheidend ist der jetzige Wohnort) zu besuchen. Die Beratung soll möglichst barrierefrei stattfinden.
Wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Menschen damals schlecht behandelt wurde (meist reicht schon die Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen aus; keine pädagogische Förderung; Mensch leidet heute noch darunter; Mensch hätte eine ganz andere Entwicklung machen können) stehen eine pauschale Entschädigung von 9.000 Euro und bei Beschäftigung ohne Entlohnung noch einmal zwischen 3.000 bis 5.000 Euro zu. Diese Zahlungen werden definitiv nicht auf die Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und Grundsicherung angerechnet. Also werden sie nicht dem Vermögen oder dem Einkommen zugerechnet. Ein Vorschuss für Unterstützungsleistungen und für Fahrtkosten von 250 Euro ist möglich, wird aber auf die spätere Zahlung angerechnet. Eine Vorbereitung ist gut möglich und sinnvoll mit den Informationen auf der Homepage (www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de).