Aktuelle Information zum Umgang mit dem Covid-19-Virus (Corona), Stand: 20.05.2020

20.05.2020: Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen. Mehr Infos erhalten Sie im Infoschreiben des Ministeriums.

Ab den kommenden Tagen ist es auch wieder möglich, Besuche in unsere Wohnstätte zu empfangen. Dabei müssen wir die notwendigen Hygienemaßnahmen einhalten, sodass ein Besuchskontakt nur in einem Pavillon im Garten möglich ist.
Wir weißen darauf hin, dass es unbedingt nötig ist sich für einen Besuch anzumelden und sich an alle Anweisungen des Personals gehalten werden muss!


23.03.2020: Erweiterte Regelung zur Versorgung von Kindern von Schlüsselpersonen in Kindertagesstätten erlassen. Bitte beachten Sie dazu auch den Elternbrief 3 des Ministeriums.


21.03.2020: Für unsere Wohnstätte gilt ab sofort ein vollständiges und umfassendes Besuchsverbot bis zum 19.04.2020. Ausnahmen gelten nur für ärztliches und sonstiges Fachpersonal zur Durchführung medizinisch notwendiger Behandlungen. Der Rhein-Erft-Kreis hat dies als Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verstoß stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar.

Der Kontakt eines Bewohners außerhalb der Einrichtung mit Nicht-Personal der Einrichtung führt zum Betretungsverbot für den Bewohner; daher dürfen Angehörige einen Besuch nicht außerhalb der Einrichtung vollziehen und Bewohner allein nicht das Haus verlassen.

Wir bitten gleichzeitig alle Eltern und gesetzlichen Betreuer die Telefonate und Anrufe in der Einrichtung minimal zu halten, da sich die Mitarbeitenden um das Wohl der Bewohner kümmern müssen.

Wir bitten um Ihr Verständnis – bleiben Sie gesund!


Ab Montag, dem 16. März 2020 sind unsere Kindertagesstätten bis voraussichtlich 19. April 2020 grundsätzlich für Kinder und Eltern geschlossen. Das ist eine vorsorgliche Maßnahme des Landes NRW. Der Ministerpräsident Armin Laschet hat dies angeordnet.

Für Kinder von „Schlüsselpersonen“ öffnen die Einrichtungen am Montag 16.03.2020 zur regulären Öffnungszeit. Genauere Definitionen und Angaben finden Sie im beigefügten Erlass des Ministeriums NRW ( MKFFI). Für die formale Regelung finden Sie hier das erforderliche Formular als Schlüsselperson bzw. Person in einer Kritischen Infrastruktur zur Bescheinigung durch den Arbeitgeber.

Dies betrifft folgende Einrichtungen:

  • Kita „Käthe Kraemer“ Frechen-Buschbell
  • Kita „Eberhard Höpfner“ Hürth-Gleuel
  • Kita „Hürther Ströpp“ Hürth Alstätten-Burbach
  • Kita „Brühler Ströpp“ Brühl-Schwadorf
  • Kita „Kierdorfer Ströpp“ Erftstadt-Kierdorf

Weitere Informationen zur Betreuung finden Sie in den Elternbriefen (Elternbrief 1 und  Elternbrief 2) des Ministeriums, sowie in dem Apell zur Neuregelung der Notfallbetreuung von Kindern mit Eltern, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind (Elternbrief  3).

Wenn es neue Informationen gibt teilen wir diese mit.

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Sämtliche Veranstaltungen des Club´80 -Aktive Freizeit- werden ab sofort bis zum 19.April 2020 abgesagt.

Dies betrifft die Kursveranstaltungen am 25. März 2020 und 8. April 2020. Der Kegelnachmittag am 21.März 2020 entfällt ebenfalls.


Wir bitten im Sinne unser Aller Gesundheit um Verständnis!


Bitte achten Sie im eigenen Interesse auf konsequente Hygiene und Verhaltensregeln:

  • Hände regelmäßig mit Seife waschen – mindestens 20 Sekunden!
  • Nur in die Armbeuge niesen oder husten
  • Räume reglmäßig lüften
  • Die Hände nicht ins Gesicht nehmen
  • Menschenmengen meiden
  • keine Hände geben, kein Händeschütteln
  • Nicht küssen, kuscheln, umarmen, persönliche Nähe


Ihr Horst Baxpehler
Vorstandsvorsitzender

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