Pressemitteilungen

	
7. Dezember, 2024 Kunstausstellung bei Porta in Bergheim – VERLÄNGERT!

Kunstausstellung noch bis Anfang Janaur verlängert

Bergheim 13.11.2024:

In Kooperation mit der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. präsentiert das Porta Möbelzentrum in Bergheim seit dem 08.11.24 Kunstwerke in ihrem Musterring-Studio in der ersten Etage. Es sind u.a. Werke namhafter regionaler Künstler/-innen wie Doris Kuhnke aus Bedburg, Frau Engelhardt-Breuer aus Bergheim, Herr Wagner aus Elsdorf, Frau R. Zingraf aus Kerpen, Herr Kruchinski aus Köln im hochwertigen Mobiliar in Szene gesetzt.

Entree im Porta Bergheim mit Doris Kuhnke (3. v.r.) und Lebenshilfe.

Die Kunstwerke sind vor Ort käuflich zu erwerben. Der Erlös wird vollständig für den Familienunterstützenden Dienst der Lebenshilfe im Rhein-Erft e. V.  verwendet. Angebote zur Entlastung von Familien werden davon finanziert. Denn Familien mit Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen mit Beeinträchtigung benötigen Entlastung. Diese Familien sind oft rund um die Uhr mit der Versorgung Ihrer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen beschäftigt. Ein stunden-, tage- oder wochenweises Freizeit- oder Ferienangebot ist notwendig und ermöglicht die soziale Teilhabe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung.

Heute trafen sich die Vertreterinnen der Lebenshilfe im Rhein- Erft -Kreis e. V., Gabi und Horst Baxpehler, Carina Eßer und Stefanie Zingsheim mit Doris Kuhnke für die Künstlerinnen und Frau Schubert von Porta. Gemeinsam konnte sie sich von den Kunstwerken in wunderbarer Umgebung und liebevoller Präsentation überzeugen.  Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten bis mindestens 23.11.2024 für alle Besucher frei zugänglich. Weitere Informationen finden sie auf der Website der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e. V. unter www.lebenshilfe-rek.de.

von rechts: Frau Schubert (Porta), Gabi Baxpehler, Carina Esser, Stefanie Zingsheim, Horst Baxpehler, Doris Kuhnke (Künstlerin vor Ihren Werken)

 

 

5. Dezember, 2024 5. Dezember 2025 – Tag des Ehrenamtes: Ehrenamt als Schlüssel zur Teilhabe

Hürth – Anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamtes am 5. Dezember würdigt die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. die unverzichtbare Rolle der Ehrenamtlichen in den Lebenshilfe-Räten und hebt die bedeutende Arbeit von Eltern und Angehörige hervor. Diese engagierten Personen tragen maßgeblich dazu bei, die Selbstbestimmung und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Die Lebenshilfe-Räte in NRW sind ein zentrales Element der Selbstvertretung und Mitbestimmung. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderung, aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und ihre Anliegen direkt zu artikulieren. „Ehrenamtliches Engagement in den Lebenshilfe-Räten ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Arbeit“, betont Axel Bormer, Projektkoordinator zur Stärkung der Lebenshilfe-Räte bei der Lebenshilfe NRW. „Mit den im Frühjahr erstmals gewählten vier Regionalsprecher:innen in NRW wurde die Vernetzung der Lebenshilfe-Räte mit dem Lebenshilfe-Rat des Landesverbandes nochmals gestärkt. Gleichzeitig wollen diese vier Selbstvertreter:innen, die regionalen Lebenshilfen Räte vernetzen.“

Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen sind essenzielle Partner in der Arbeit der Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Durch ihr unermüdliches Engagement tragen sie maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität ihrer Angehörigen bei. Sie leisten individuelle Unterstützung, die auf die speziellen Bedürfnisse und Fähigkeiten ihrer Familienmitglieder abgestimmt ist. Als Fürsprecher setzen sie sich aktiv für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen ein und fordern deren gesellschaftliche Inklusion. Ihr Engagement und ihr unermüdlicher Kampf gegen die Bürokratie für die Rechte ihrer (erwachsenen) Kinder wird gesellschaftlich nach wie vor viel zu wenig gewürdigt.

Darüber hinaus schaffen sie wertvolle Netzwerke, die den Austausch von Informationen und Erfahrungen ermöglichen, und leisten Bildungs- und Aufklärungsarbeit, um Vorurteile abzubauen und das Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen. „Die Lebenshilfe NRW schätzt die enge Zusammenarbeit mit diesen engagierten Menschen, die durch ihre persönlichen Erfahrungen und ihren Einsatz einen unschätzbaren Beitrag für die Arbeit der Lebenshilfe und eine inklusive Gesellschaft leisten“, betont Landesvorsitzender Prof. Dr. Gerd Ascheid.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des ehrenamtlichen Engagements ist die Vernetzung mit lokalen Strukturen. Die Lebenshilfe NRW setzt sich dafür ein, dass Ehrenamtliche in bestehenden Netzwerken zunehmend eingebunden werden, um ihr Engagement inklusiver, wirkungsvoller und nachhaltiger zu machen. „Die Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen und Institutionen ist entscheidend, um Synergien zu schaffen und die Ressourcen optimal zu nutzen“, erklärt Landesgeschäftsführerin Bärbel Brüning. „Nur durch eine starke Vernetzung können wir die Herausforderungen im Bereich der Inklusion und Teilhabe erfolgreich meistern.“

Die Lebenshilfe NRW ruft an diesem Tag dazu auf, das Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen und zu unterstützen. „Wir laden alle ein, sich aktiv einzubringen und Teil unserer Gemeinschaft zu werden. Gemeinsam können wir viel bewegen und eine inklusive Gesellschaft gestalten“, so Landesvorsitzender Ascheid.

Mehr zur Arbeit des Lebenshilfe-Rats NRW und dem Projekt „Wir vertreten uns selbst – Stärkung der Lebenshilfe-Räte NRW“ finden Sie auf der Webseite der Lebenshilfe NRW. Umfassende Informationen zur Geschwisterarbeit finden Sie außerdem bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Wollen Sie direkten Kontakt zur Lebenshilfe in ihrer Region schreiben sie an landesverband@lebenshilfe-nrw.de oder rufen sie an unter Telefon 02233 932450.

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Pressekontakt:

Philipp Peters | Pressesprecher
Telefon: 02233 93245-636
Mobil: 0151 43151747
E-Mail: peters.philipp@lebenshilfe-nrw.de

1. Dezember, 2024 3. Dezember 2024 – Tag der Menschen mit Behinderung

Lebenshilfe NRW: Neue Regierung muss Inklusionslücken endlich schließen

 

Hürth – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024 kritisiert die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., dass durch das vorzeitige Ende der Bundesregierung bedeutende Gesetzesvorhaben mit großer Relevanz für die Belange der Menschen mit Behinderung nicht umgesetzt wurden. Dies stellt einen erheblichen Rückschritt für die Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland dar.

Ein zentrales Anliegen der Menschen mit Behinderung ist ein zweites Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, das unter anderem eine Erhöhung des Werkstattlohns für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie Regelungen zum Gewaltschutz und zu den EU-Rentenansprüchen im Bundesversicherungsamt (BfA) hätte umfassen sollen. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Studie empfiehlt sogar, die Bezahlung von Werkstattbeschäftigten zu verbessern und das gesamte System transparenter zu gestalten. Doch die Reform wurde von der Ampel-Koalition trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag nicht angestoßen.

Ebenso bleibt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aus. Diese hätte verbindliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Mobilität, Wohnen, Gesundheit und im digitalen Bereich, auch für private Anbieter, enthalten können, da freiwillige Maßnahmen bisher nicht zu den notwendigen Veränderungen geführt haben. Die Reform hätte entscheidende Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der vor 15 Jahren ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen können.

Besonders bedauerlich ist, dass es nach wie vor keine Entscheidung zum Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) gibt. Der Gesetzentwurf war dem Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nahe, welche die Lebenshilfe schon lange fordert3, doch die Chancen auf ein inklusives SGB VIII wurden nicht genutzt. Der Verschiebebahnhof für Kinder mit drohender Behinderung im Grenzbereich zur seelischen Behinderung bleibt bestehen, ebenso wie die unzureichende Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche. Es fehlt an einer Regelung für eine einheitliche Gerichtsbarkeit für alle Leistungen des SGB VIII in der Sozialgerichtsbarkeit.Die Neuregelung sollte alle Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen einbeziehen, insbesondere ambulante Leistungen gemäß § 78a SGB VIII. Dies erfordert, dass die öffentliche Jugendhilfe Vereinbarungen für ambulante Leistungen abschließt und die Schiedsstellenfähigkeit erhält. Der Rechtsanspruch auf eine Leistungsvereinbarung muss im SGB VIII verankert werden, unabhängig von der Art der Leistung. Zudem sollten die Definitionen von Behinderung im SGB VIII und SGB IX übereinstimmen, ohne das Merkmal der Wesentlichkeit. Die Hilfeplanung im SGB VIII muss sinnvoll mit der Bedarfsermittlung im SGB IX verknüpft werden.

Positiv ist hingegen, dass das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung nicht verabschiedet wurde, da es dramatische negative Auswirkungen gehabt hätte. Der Entwurf hätte zu sinkenden Einnahmen der Betreuungsvereine und Betreuer:innen geführt und das Ziel einer existenzsichernden Finanzierung verfehlt. Angesichts der Preissteigerungen seit der letzten Anhebung der Vergütungssätze im Jahr 2019 und der Tariferhöhungen ist es unverständlich, warum die Vergütung für berufliche Betreuer reduziert werden sollte. Eine solche Reduzierung hätte die Attraktivität des Berufs weiter geschmälert. Hier muss die neue Bundesregierung eine andere Richtung einschlagen.

Die im Entwurf angestrebte durchschnittliche Erhöhung der Vergütung um 12,7 % wird bei weitem nicht erreicht und lässt sich schon jetzt beim Vergleich der bisherigen Fallgruppen mit dem neuen System widerlegen. Die Vergütungssätze müssen vielmehr deutlich erhöht werden, um den Preissteigerungen gerecht zu werden, insbesondere angesichts der gestiegenen Anforderungen an berufliche Betreuer seit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023.

Für viele Betreuungsvereine stellen die vorgeschlagenen Vergütungsregelungen eine akute Existenzbedrohung dar. Da sie ihre Mitarbeitenden nach Tarif entlohnen, würde jede Tariferhöhung ihre wirtschaftliche Situation weiter verschärfen. Dies könnte zur Schließung von Vereinen und zur Aufgabe der Tätigkeit durch rechtliche Betreuer:innen führen, was die Betreuungsbehörden zusätzlich belasten würde. Besonders aufwendige Betreuungen werden nicht mehr zusätzlich vergütet, was Fehlanreize schafft, rechtlich betreute Personen in stationären Einrichtungen unterzubringen und nur vermögende Personen zu betreuen.

Die Lebenshilfe NRW fordert die neue Bundesregierung auf, diese drängenden Themen zügig anzugehen und die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu stärken und nicht weiter zu verschleppen.

Forderung an die NRW-Landesregierung

Auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen sorgt die stockende Umsetzung des 2016 im Bundestag beschlossenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für großen Unmut bei Menschen mit Behinderung, Familien und Trägern der Eingliederungshilfe. Die Personenzentrierung und verbesserte Teilhabe drohen nach jahrelangem detailverliebtem Verhandeln nun auf eine pragmatische Lösung zuzusteuern. Während wir den Pragmatismus grundsätzlich befürworten, sind wir besorgt, dass dadurch von einer echten Umsetzung im Sinne des Gesetzes nicht viel übrig bleibt.

Wir appellieren an die NRW-Landesregierung, beim Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuungsvergütung, das von den Ländern finanziert wird, dieses nicht weiter aus Kostengründen zu blockieren und mit einer neuen Bundesregierung zügig im Sinne der Menschen mit Behinderung einzuwirken. Wir fordern, dass die Landesregierung anerkennt, dass die Sicherstellung der rechtlichen Betreuung für Menschen mit Unterstützungsbedarf eine staatliche Pflichtaufgabe ist, die angemessen finanziell ausgestattet werden muss.

Weiterführende Informationen

Lebenshilfe: Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe.

 

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24. Oktober, 2024 Porta Moonlight Shopping mit Kunstausstellung der Lebenshilfe

Zum Moonlight Shopping der Porta Filiale in Bergheim am 08. November 2024 bis 21:00 Uhr startet die Kunstausstellung der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V.

In der Musterring-Ausstellung in der 1. Etage des Möbelhauses werden Kunstwerke und Bilder von Menschen mit Behinderung und deren Gönnern und Freunden ausgestellt. Die Werke sind nicht nur zu besichtigen, sondern stehen auch zum Verkauf. Alle Spenden und Erlöse werden für den Familienunterstützenden Dienst (FUD) zur Entlastung von Familien verwendet.

Wir freuen uns auf Sie

Die Kunstausstellung wird voraussichtlich bis zum 22.11.24 zu besuchen sein – soweit noch Kunstobjekte verfügbar sind.

17. Juli, 2023 60 Jahre Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V.

Wo andere schon fast in Rente gehen ist bei uns noch lange nicht Schluss!

Vor 60 Jahren, im Jahr 1963, schlossen sich Eltern aus Frechen und Berrenrath zusammen, um für die Rechte ihrer geistig behinderten Kinder einzutreten. Aus dieser kleinen Bewegung entstand wir, die Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V., ein etablierter gemeinnütziger Träger, der vielfältige Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung bereitstellt. Unser Ziel ist es, die Akzeptanz, den Respekt und die Teilhabe von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Gemeinschaft zu stärken.

Heute sind wir an insgesamt sechs Standorten im gesamten Rhein-Erft-Kreis tätig. Über 120 Mitarbeiter, sowohl haupt- als auch neben- und ehrenamtlich, kümmern sich täglich um mehr als 250 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung.

Und genau das war für uns ein Grund zum Feiern!

Am Freitag, den 16. Juni 2023, haben wir eine Jubiläumsausstellung veranstaltet. Alle unsere Einrichtungen und Abteilungen haben sich beteiligt und Kunstwerke zu den Themen „Sechzig“ und „Einzigartigkeit“ erstellt, die wir unseren Gästen an diesem sonnigen Nachmittag präsentiert haben. Die Bewohner unserer Wohnstätte haben die Veranstaltung mit einer musikalischen Einlage bereichert.

Darüber hinaus haben wir die Feier genutzt, um unser neues Leitbild vorzustellen und zu veröffentlichen. Unter dem Motto: LEBENSHILFE – Weil DU einzigartig bist präsentieren sich ab sofort die sechs Werte unsere Arbeit mit unseren Grund- und Leitsätzen. Ergänzt durch liebevolle Illustrationen wird schnell ersichtlich wofür wir und unsere Arbeit stehen.

 

Wir sind stolz und dankbar!

Wir sind stolz, auf uns selbst, auf unsere Mitarbeitenden, auf das was erreicht wurde – auf 60 Jahre!

und

Wir sind dankbar, für all die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die uns anvertraut wurden und werden, für das Vertrauen, für die vielen Unterstützer – für 60 Jahre!

 

 

Und auch die Presse war vor Ort.

Hier eine kleine Pressenachlese:

Anmerkung

Korrektur zum Zeitungsartikel: Sebastian Stöcker, Geschäftsbereichsleitung Kindertagesstätten und Gabi Baxpehler, Geschäftsbereichsleitung Erwachsene

9. Mai, 2023 Rückblick zum Tag der offenen Tür im Reiterhof Frauweiler

Der Tag der offenen Tür war ein voller Erfolg und hat allen Beteiligten viel Freude bereitet und neue Perspektiven eröffnet.

Wir danken dem Team des Reiterhofs Frauweilerhof, dem DJK, der Gold-Kraemer-Stiftung und unserem großartigen FUD-Team für dieses tolle und gelungene Fest!

Eine Presseauswahl finden Sie hier:

7. Mai, 2023 Lebenshilfe NRW fordert echte Teilhabe und weniger PR-Aktion

Hürth: Der Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. fordert anlässlich des europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung am 5. Mai, echte Beteiligung der Menschen mit Behinderung von der Landespolitik.
Anlässlich des europäischen Protesttages der Menschen mit Behinderung, am 5. Mai, fordert die Lebenshilfe NRW von der Landespolitik mehr Wert auf die Beteiligung von Menschen mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen am Gesetzgebungsprozessen und anderen für sie wichtigen Belangen zu legen. Alibi-Aktionen rund um den 5. Mai sind nicht zielführend.
Es ist erfreulich, dass die Landesregierung erstmals einen Antrag in Leichter Sprache veröffentlicht hat, übertragen und geprüft von der Lebenshilfe Rhein-Kreis-Neuss. Leichte Sprache ist erforderlich, damit Menschen mit geistiger Behinderung und Lernbeeinträchtigung der politischen Diskussion folgen und sich eine Meinung bilden können.
Gleichzeitig erleben wir immer wieder das zwar über Menschen mit Behinderung gesprochen wird, ihnen aber keine barrierefreien Informationen zur Verfügung gestellt werden. Da werden Stellungnahmen angefordert, verbunden mit extrem kurzen Rückmeldefristen. Unter diesen Umständen – ohne vorher medienwirksam in Leichter Sprache übersetzte Anträge zur
Verfügung zu stellen – bleibt Partizipation, auch politische Beteiligung als Ganzes nur eine hohle Phrase. Wir erwarten hier die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch bei den zuständigen Ausschüssen im Landtag nicht nur ein Bewusstsein für notwendige barrierefreie Information und Kommunikation erwarten lassen dürfte, sondern eine bessere zeitliche Planung, damit Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur Beteiligung erhalten können. Nur dann gelingt wirkliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Gesetzgebungsverfahren – gemäß dem Wahlspruch „Nicht ohne uns, über uns“, der von den Menschen selbst kommt und auf den sich die Politik gerne immer wieder beruft.

Philipp Peters
Telefon: 02233 93245-636
E-Mail: peters.philipp@lebenshilfe-nrw.d

12. April, 2023 Die Ampel lässt Menschen mit Behinderung im Stich

Lebenshilfe fordert dringend Nachbesserungen an der Pflegereform

 

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist entsetzt über die gestern bekannt gewordenen Änderungen an der geplanten Pflegereform. Am 5. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz beschlossen. Aus Sicht der Lebenshilfe verdient das Gesetz seinen Namen nicht mehr. Denn nach den jüngsten Änderungen am Gesetzesentwurf ist das von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen schon lange geforderte Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Paragraf 42a Sozialgesetzbuch XI des Referentenentwurfes aus dem Gesundheitsministerium – nun gestrichen.

 

Diese Leistung hätte eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern mit Behinderung gebracht. Bisher können sie die Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen. Zum einen, weil es zu wenig Kurzzeitpflege-Plätze gibt, und zum anderen, weil Eltern von Kindern mit Behinderung diese nicht über Nacht in eine Einrichtung geben möchten.

 

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin, ist empört: „Die Herausnahme des gemeinsamen Jahresbetrags ist enttäuschend. Offensichtlich sieht die Bundesregierung die Menschen mit Behinderung nicht mehr. Immer noch gibt es keine Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe; sie haben nach wie vor keinen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Jetzt streicht die Ampel auch noch den gemeinsamen Jahresbetrag aus dem Gesetzesentwurf. Es kann nicht sein, dass gerade die Leistungen für Familien mit Menschen mit Behinderung nun Sparzwängen zum Opfer fallen sollen. So kann es nicht bleiben. Der Bundestag muss den gemeinsamen Jahresbetrag dringend wieder ins Gesetz aufnehmen und damit den Koalitionsvertrag umsetzen.“

Hier geht es zum Gesetzesentwurf:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-pueg.html

8. März, 2023 Tag der offenen Tür: Reiterhof Frauweilerhof Bedburg-Rath 23. April 2023
Wir möchten euch zu einem ganz besonderen Tag einladen. Am Sonntag, den 23. April 2023 zwischen 10:00 und 17:00 Uhr.
Zum ersten Mal findet auf dem Reiterhof Frauweilerhof in Bedburg-Rath, in Zusammenarbeit mit dem DJK Sportverband Köln und der Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e.V. , ein Tag der offen Tür für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne und vor allem mit Beeinträchtigung, statt.
Neben einer Hüpfburg, einer Bastelstation und netten Gesprächen, werden wir unsere Ponys anmalen, fühlen, streicheln und erleben.
Wir hoffen, damit so vielen Menschen wie möglich einen Einblick in unsere ganz besondere Pferdewelt zu verschaffen.
Intressiert? Dann meldet euch schnell an bei Manuel Beck (siehe Flyer).
Wir freuen uns auf euch !
4. Dezember, 2022 Lebenshilfe Wohnstätte gestaltet Adventsfenster: 3. Dezember Alt-Kaster

Bedburg: Endlich war es wieder soweit: Die Bewohner der Wohnstätte Elsdorf konnten das Adventfenster in Alt Kaster gestalten. Schneemann, Baum, Stern und Logo der Lebenshilfe sind die Elemente des Fensters. Die Gastgeberin des Hauses Vikariestraße 17a, Damaris, hatte um 18:00 Uhr alle Hände voll zu tun, rund 50 Besucher mit Glühwein, Punsch und Leckereien zu versorgen. Guter Tradition folgend hat Horst eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen und ein wenig für besinnliche und nachdenkliche Stimmung gesorgt. Wir danken Damaris für das Fenster das Licht und die Bewirtung, dem Altstadtverein Kaster für die tolle Möglichkeit hier am Fenster mitzuwirken. Den Bewohnern und Beschäftigten der Wohnstätte herzlichen Dank für die tolle Idee und Gestaltung des Fensters!

bei Tag

und bei Nacht

 

Horst liest eine Weihnachtsgeschichte

 

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